Licht im Bayrischen Naturschutzgesetz
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Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)
- In Bayern gehen die Lichter aus: Artikel in der Passauer Neuen Presse (9. August 2019)
- Gesetzestext: Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)
- Vorangehendes Volksbegehren Artenschutz und Naturschönheit (Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz)
- ... Im Bayrischen Rechts und Verwaltungsreport
Lichtbezug (Auszug aus der Zusammenfassung des Bay. Staatsministerium)
Reduzierung der Lichtverschmutzung Um nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Zugvögeln mehr ungestörte Lebensräume zu bieten, werden störende Lichtquellen reduziert. Himmelsstrahler und Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden wird ab 23 Uhr abgeschaltet. Im Außenbereich ist die Beleuchtung von Werbeanlagen grundsätzlich untersagt.