Positionspapier Lichtverschmutzung 17.4.2009
Optimierung künstlicher Beleuchtung im Außenraum in Anknüpfung an die La Palma-Deklaration vom April 2007
Version vom 26.11.2009
1) Jeder Mensch hat das Recht, den Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften als Teil der Natur zu erleben.
2) Der negative Einfluss künstlichen Lichts auf Fauna und Flora muss minimiert werden. Licht darf im Außenraum nur in der sicherheitstechnisch erforderlichen Intensität und nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Naturschutzfachlich sensible Lebensräume wie Trockenrasen und Gewässer sind besonders zu schützen.
3) Medizinische Untersuchungen belegen, dass der Einfluss künstlichen Lichts auf den menschlichen Organismus gravierende gesundheitliche Störungen hervorrufen kann.
4) Blendung durch künstliche Beleuchtung im Außenraum ist unbedingt zu vermeiden. Blendfreie Beleuchtung leistet aus sinnesphysiologischen Gründen bei geringeren Intensitäten mehr als überdosiertes Licht.
5) Die von Lichtverschmutzung unbeeinträchtige Landschaft ist ein Standortvorteil für den Tourismus. In Österreich finden sich einige der wenigen Gebiete Europas, wo Sternhimmel und Nachtlandschaft noch ungestört erlebt werden können.
6) Im Interesse der Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik sind Standorte astronomischer Forschung und Volksbildung vor Lichtverschmutzung zu schützen.
7) Lichtimmission muss als rechtlich relevanter Tatbestand eingestuft werden. Zur Eindämmung der eskalierenden Effektanstrahlungen und Werbebeleuchtungen sind gesetzliche Regelungen zu fordern.
Dieses Positionspapier wird unterstützt von:
Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Entomologen
BirdLife Österreich
Naturfreunde Internationale
Naturhistorisches Museum Wien
ÖGAA – Österreichische Gesellschaft für Astronomie und Astrophysik
ÖGEF – Österreichische Gesellschaft für Entomofaunistik
Tiroler Landesmuseen
Umweltdachverband
Verein Kuffner-Sternwarte
Wiener Umweltanwaltschaft
World Wide Fund For Nature – Österreich
09:54, 26. Nov. 2009 Posch (Diskussion