Positionspapier Lichtverschmutzung November 2009

Aus wiki.lightmeter.at
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1) Jeder Mensch hat das Recht, den Sternenhimmel und unbeeinträchtigte Nachtlandschaften als Teil der Natur zu erleben.


2) Der negative Einfluss künstlichen Lichts auf Fauna und Flora muss minimiert werden. Licht darf im Außenraum nur in der sicherheitstechnisch erforderlichen Intensität und nur dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist. Naturschutzfachlich sensible Lebensräume wie Trockenrasen und Gewässer sind besonders zu schützen.


3) Medizinische Untersuchungen belegen, dass der Einfluss künstlichen Lichts auf den menschlichen Organismus gravierende gesundheitliche Störungen hervorrufen kann.


4) Blendung durch künstliche Beleuchtung im Außenraum ist unbedingt zu vermeiden. Blendfreie Beleuchtung leistet aus sinnesphysiologischen Gründen bei geringeren Intensitäten mehr als überdosiertes Licht.


5) Die von Lichtverschmutzung unbeeinträchtige Landschaft ist ein Standortvorteil für den Tourismus. In Österreich finden sich einige der wenigen Gebiete Europas, wo Sternhimmel und Nachtlandschaft noch ungestört erlebt werden können.


6) Im Interesse der Wissenschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik sind Standorte astronomischer Forschung und Volksbildung vor Lichtverschmutzung zu schützen.


7) Lichtimmission muss als rechtlich relevanter Tatbestand eingestuft werden. Zur Eindämmung der eskalierenden Effektanstrahlungen und Werbebeleuchtungen sind gesetzliche Regelungen zu fordern.


Wien, am 26. November 2009


Dieses Positionspapier wird unterstützt von:

Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Entomologen

BirdLife Österreich

Naturfreunde Internationale

Naturhistorisches Museum Wien

ÖGAA – Österreichische Gesellschaft für Astronomie und Astrophysik

ÖGEF – Österreichische Gesellschaft für Entomofaunistik

Tiroler Landesmuseen

Umweltdachverband

Verein Kuffner-Sternwarte

Wiener Umweltanwaltschaft

World Wide Fund For Nature – Österreich

17:29, 26. Nov. 2009 Doppler

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