Positionspapier Lichtverschmutzung

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Text und Unterzeichner


Sammlung von Basisinformation dazu

Was ist die "Deklaration des Rechts auf Sternlicht"?

Es handelt sich dabei um ein Dokument "Deklaration des Rechts auf Sternlicht und zur Verteidigung der nächtlichen Umwelt", auch bekannt als "La Palma Deklaration", die im April 2007 auf der gleichnamigen Kanaren-Insel unterzeichnet wurde.

Verfasst wurde sie u.a. von Vertretern der UNESCO, UNWTO, IAU, beim IAC/UNESCO Symposium zum Schutz des Nachthimmels. Sie fordert

  1. ein unveräusserliches Recht auf Sternlicht,
  2. den Zugang zum Sternhimmel uA für Bildungs und Erholungszwecke, auch in den Städten, und
  3. die Überwachung des Zustandes und den Schutz der nächtlichen Natur und Umwelt.

Tourismus und Bildung werden als wichtige Motivationen für die Umsetzung genannt.

Kurzfassung: http://starlight2007.net/starlightdeclaration.htm La Palma Deklartion: http://starlight2007.net/pdf/StarlightDeclarationEN.pdf Lokale Kopie: La Palma Deklaration

Phänomen Lichtverschmutzung

Thomas Posch, Oktober 2009

Unter "Lichtverschmutzung" versteht man die Aufhellung des Nachthimmels und der nächtlichen Landschaft durch künstliche Lichtquellen, deren Licht in der Erdatmosphäre gestreut wird. Es handelt sich also nicht um Verschmutzung "des Lichts", sondern um Verschmutzung des natürlichen Verhältnisses von Hell und Dunkel durch künstliches Licht.

Des weiteren umfasst der Begriff "Lichtverschmutzung" auch das Vordringen künstlichen Lichts in natürlicherweise dunkle Lebensräume von Organismen (einschließlich des Menschen). Dazu mehr unten unter "Naturschutz".

Gesundheit

Peter Heilig, August-Oktober 2009

Überdosiertes, überdimensioniertes und fehlgeleitetes Licht überstrahlt den Himmel und die Erde [5]. Immer heller - immer mehr - Hoch-empfindliche Licht-Sinnes-Organe werden irritiert [10] und gereizt. Die Nacht wurde zum Tag gemacht - sogar bei Sonnenschein blenden [9] gleißend helle Scheinwerfer und 'Tag(!?)fahr-Lichter' das überforderte Auge.

Die jeweilige Dosis-Steigerung verlangt nach weiterer Intensitäts-Erhöhung. In diesem circulus vitiosus lizitieren sich Licht-Ingenieure und Licht-Designer gegenseitig hoch - ohne zu merken, dass sie längst manch kritische Grenze überschritten haben - in Unkenntnis sinnesphysiologischer Prinzipien und retinaler (Retina: Netzhaut) Sensibilität/Vulnerabilität [4], [2] - vor allem ohne auf das weit unterschätze Ausmaß der Adaptations-Fähigkeit (Hellund Dunkel-Anpassung) Rücksicht zu nehmen.

Das menschliche Auge hat - seit Millionen Jahren - gelernt, sich auf Nuancen und feine Helligkeit-Unterschiede einzustellen und diese zu differenzieren [1]. Eine unaufhaltsam fortschreitende und offenbar kaum zu beeinflussende Licht - 'Dosis' - Steigerung prägt, verformt, schadet [6, 7, 8] und prägt sich ein - sodass der 'Licht-Missbrauch' von Generation zu Generation [3] geradezu zwangsläufig zunehmen muss. Es sei denn - wir* gebieten Einhalt.

Warnende Stimmen lassen sich nicht mehr überhören - in den Medien wurde sogar über eine angeblich Krebs-auslösende Wirkung des Lichtes berichtet. Diese Aussage bedarf einer kritischen, 'differenzierten' Betrachtung: Falls - so müsste dies angenommen werden - fehlgeleitetes überdosiertes Licht (mögliche Quellen: Außenbeleuchtung, Leucht-bzw. Licht-Werbung, Gebäude-Anstrahlung, 'Schmuck-Beleuchtung' etc.) in Schlafräume dringt ('light trespassing') und dadurch die Nachtruhe entsprechend chronisch stört ('chronodisruption'), dann könnte daraus eine Beeinträchtigung des Melanopsin/Dopamin/ Melatonin/Hormon- etc. Haushaltes resultieren - und in der Folge Immun-Systeme darunter leiden.

Der berechtigten Forderung der solche Daten auswertenden Bio-Statistik - Placebokontrollierte prospektive randomisierte maskierte multizentrische Studien samt homogener Vergleich-Gruppe - müsste allerdings Rechnung getragen werden.

Resumé: Auch ohne die oben erwähnte bio-statistischen Analysen ist ein behutsamer Umgang mit dem Licht zu fordern - Über-Reizungen, Blendungen, Über-Strahlungen müssen unbedingt vermieden werden - damit auch aus gesundheitlichen - psycho - somatischen Gründen die Nacht chrono-biologisch ungestört erlebt werden kann.


Literatur:

[1] Gregory RL. Auge und Gehirn. rororo science. 2001. [2] Heilig P, Rozanova E, Godnic-Cvar J. Retinal light damage. Spektrum Augenheilkunde (2009) 23: in press. Springer. [3] Jablonka E, Lamb MJ. Evolution in Four Dimensions. Genetic, Epigenetic, Behavioral, and Symbolic Variation in the History of Life. MIT Press 2005. [4] Miller D. Clinical Light Damage to the Eye. Springer 1987. [5] Mizon B. Light Pollution. Responses and Remedies. Springer 2002. [6] Pitts DG, Kleinstein RN. Environmental Vision. Interactions of the Eye, Vision, and the Environment. Butterworth- Heinemann. 1993. [7] Rich C, Longcore T. Ecological consequences of Artificial Night Lighting. Island Press 2006. [8] Schiefer U, Wilhelm H, Zrenner E, Burk A. Praktische Neuro-Ophthalmologie. Kaden 2003. [9] Schreuder D. Outdoor Lighting: Physics,Vision and Perception. Springer 2008. [10] Trichtel F. Das Licht und die Pathologie des Auges. Maudrich 1983. [11] Schuhezone 2011.

Dunkelheit als Tourismusfaktor

Teil einer intakten Naturlandschaft ist auch ein intakter, d.h. dunkler Sternenhimmel. Europaweit gibt es nur mehr wenige Regionen, in denen beides erlebbar ist - Teile des Zentralalpenraums gehören dazu. Dieses Potential für eine zukünftige touristische Nutzung gilt es zu erhalten.

Bereits jetzt gibt es eine Reihe von Hotels, die das Erleben des Sternhimmels als "Tourismusfaktor" nützen: so zum Beispiel den Alpengasthof Sattlegger (Emberger Alm, Kärnten) [1]; das Hotel Heiligkreuz (Hall in Tirol); Sternwarte Königsleiten (Salzburg) [3].

[1] http://www.alpsat.at/ [2] http://www.heiligkreuz.at/ [3] http://www.sternwarte-koenigsleiten.com/

Naturschutz

Einfluss der Lichtverschmutzung auf Fauna und Flora

Wilfried Doppler, Juli 2009

Der Einfluss von natürlichem Licht auf Pflanzen und Tiere ist Ökologen seit vielen Jahren bewusst. Erst im 20. Jahrhundert hat die künstliche Beleuchtung ein Ausmaß angenommen, das massive Auswirkungen auf Individuen und Lebensgemeinschaften zeigt. Bei einigen Arten sind die katastrophalen Konsequenzen von künstlichem Licht gut dokumentiert, wie zum Beispiel der Tod von Zugvögeln an beleuchteten Hochhäusern und die Fehlleitung schlüpfender Meeresschildkröten an den Stränden. Für weniger augenfällige Einflüsse des Lichts fehlen vielfach noch systematische Untersuchungen, angesichts der zunehmenden Lichtverschmutzung besteht hier aber dringender Forschungsbedarf.

Tageslicht ist ein wichtiger externer Zeitgeber für interne Rhythmen der Lebewesen. Die Synchronisation der inneren Uhr durch das Tageslicht ist bei nahezu allen Lebewesen sogar Bestandteil des Erbgutes. Die rein natürlichen Beleuchtungsstärken liegen in der Nacht bei Vollmond um 0.25 lx, bei Neumond bei 0.01 lx. Das sind die Verhältnisse, auf die sich die Natur eingestellt hat. Obwohl bei 0.5 lx bis 1 lx das Lesen eines Textes von einem Menschen gerade noch möglich ist, darf 1 lx nicht als Maßstab für die gesamte Ökologie gesehen werden. Nachtaktive Tiere haben teilweise ein wesentlich wirkungsvolleres Nachtsehen entwickelt, so dass deren Störung empfindlicher ist, als diejenige des Menschen. Die Homogenisierung von Tag und Nacht durch Kunstlicht bedeutet eine Verdrängung der Nacht.

Ökologische Lichtverschmutzung

Lichtverschmutzung wird meist als Beeinträchtigung der Beobachtungsmöglichkeiten des Sternenhimmels verstanden. Im Gegensatz zu dieser „Astronomischen Lichtverschmutzung“ beschäftigt sich die „Ökologische Lichtverschmutzung“ mit den Auswirkungen künstlichen Lichts auf die natürlichen Lichtverhältnisse in Ökosystemen. [Trevis & Rich 2006] Ökologische Lichtverschmutzung entsteht durch permanent und periodisch veränderte Lichtverhältnisse, plötzliche Änderungen der Beleuchtung und direkte Blendung. Störendes Licht kommt von den Lichtdomen über nächtlichen Städten, beleuchteten Bauwerken, Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen, aber auch von Ölplattformen und Fischerbooten. Manche Tiere profitieren von künstlichem Licht, weil sie sich besser orientieren können, andere verlieren die Orientierung, werden vom Licht angezogen oder weichen diesem aus. All dies beeinflusst Ernährung, Fortpflanzung, Kommunikation, Wanderungsbewegungen und andere unter natürlichen Lichtverhältnissen in evolutionären Zeiträumen entstandene Verhaltensweisen.

Orientierung

Ein bekanntes Beispiel für den Orientierungsverlust durch künstliche Beleuchtung ist das Schlüpfen von Schildkröten an Meeresstränden. Unter natürlichen Bedingungen bewegen sich schlüpfende Schildkröten weg von niedrigen, dunklen Silhouetten wie der Dünenvegetation und gelangen so rasch ins Meer. Durch beleuchtete Strände werden die Dünen nicht mehr wahrgenommen, die Tiere verlieren die Orientierung. [Salmon et al. 1995] Auch beim Ablegen der Eier am Strand werden Meeresschildkröten durch künstliches Licht gestört. Helligkeitsänderungen beeinträchtigen die Orientierung nachtaktiver Tiere. Frösche z.B. können durch plötzlich auftretendes Licht für Minuten bis Stunden erblinden. Haben sie sich einmal an das Licht adaptiert, werden sie mitunter sogar davon angezogen. Eine besondere Gefahr besteht für nächtliche Zugvögel: fliegen sie aufgrund schlechter Witterung tiefer und geraten in die Umgebung einer starken Lichtquelle, könne sie von dieser geradezu „gefangen“ werden. [Ogden 1996] Am 162 Meter hohen und mit 2000 Leuchtstoffröhren und 112 Strahlern beleuchteten Post-Tower in Bonn registrierte Haupt von Oktober 2006 bis November 2007 827 Kollisionen mit Vögeln, 151 waren sofort tot. Vögel fliegen gegen die beleuchtete Fassade, bis sie erschöpft zu Boden fallen und ein leichtes Opfer für Räuber werden.[Haupt 2008] Besonders in Zugrouten sind Leuchttürme, Signallichter auf hohen Bauwerken wie Schloten und Funktürmen [Ogden 1996] aber auch Glashäuser und Bohrplattformen fatal. Nicht nur Nachtfalter, viele Gruppen von Insekten werden von künstlichem Licht angezogen, ultraviolettes Licht ist dabei besonders attraktiv. [Eisenbeis und Hassel 2000] Künstliches Licht kann auch eingesetzt werden, um Tiere zu lenken: so können Fische zu Fischtreppen gelockt werden, um Kraftwerke und Dämme zu umgehen [Haymes et al. 1984]. Pumas hingegen meiden beleuchtete Areale, sodass Beier [1995] vorschlägt, sie durch künstliches Licht von Siedlungen fernzuhalten.

Fortpflanzung

In einer Versuchsanordnung wurde beobachtet, dass Frösche mit dem Rufen aufhörten, sobald ein nahegelegenes Stadion seine Flutlichtanlage einschaltete. Erst als die Tiere vom Licht abgeschirmt wurden, setzten sie ihre Rufaktivität fort. [Longcore und Rich 2004] Bei Vögeln könnte künstliche Beleuchtung in der Nacht die Nestwahl beeinflussen. De Molenaar et al. [2000] beobachteten, dass die Nestdichte bei Uferschnepfen bis 300 Meter neben einer beleuchteten Straße statistisch signifikant geringer war als in unbeleuchteten Vergleichsflächen.

Kommunikation

Wegen der zentralen Rolle des Sehsinns bei der Orientierung und der Kommunikation bei vielen Tieren ist es nicht verwunderlich, dass künstliches Licht das Verhalten beeinflusst. Das mag für manche Arten vorteilhaft, für andere ein Nachteil sein. Aber auch „positive“ Effekte für einzelne Arten könnten negative Auswirkungen auf das Ökosystem haben. Arten, die mit Licht kommunizieren, sind besonders betroffen. So können etwa weibliche Glühwürmchen Männchen mit ihren Lichtsignalen über 45 Meter anlocken. Durch künstliches Licht wird die Reichweite der Signale eingeschränkt.


Nahrungskonkurrenz

Vor allem schnell fliegende Fledermausarten profitieren von Insekten, die von künstlichen Lichtquellen angezogen werden. Langsamer fliegende Arten hingegen meiden das Licht, was zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung in einem Lebensraum führen kann. [Blake et al. 1994]


Räuber-Beute-Beziehung

Wenn es auch so scheinen mag, dass tagaktive Arten von einer verlängerten Aktivitätsperiode durch künstliche Beleuchtung profitieren können, so kann dieser Vorteil doch durch eine erhöhte Gefährdung durch Fressfeinde aufgehoben werden. [Gotthard 2000] Kleinere Nagetiere fressen unter starkem Kunstlicht weniger, eine Tendenz die sich auch bei einigen Hasenartigen, Beuteltieren, Schlangen, Fledermäusen und Fischen zeigt. Gorenzel und Salmon [1995] haben beobachtet, dass städtische Krähenpopulationen in Kalifornien ihre Schlafplätze an helleren Orten errichteten als Populationen außerhalb der Stadt. Sie vermuten, dass dadurch die Gefahr durch Eulen geringer ist.


Auswirkungen auf Ökosysteme

Ein „permanenter Vollmond“ durch künstliche Beleuchtung begünstigt licht-tolerante Arten und benachteiligt andere. Arten, die während der dunkelsten Mondphasen ihr Aktivitätsmaximum haben, werden es unter Umständen nicht schaffen, ihren Energiebedarf zu decken. Wenn sie ausfallen, würde die Artenvielfalt im Ökosystem reduziert. Ein gutes Beispiel für den Einfluss des Lichts ist das Zooplankton, das sich in einem 24-stündigen Zyklus zwischen tieferen und oberflächennahen Wasserschichten bewegt. Vermutlich weicht das Plankton Räubern aus, indem es nur nachts zur Nahrungsaufnahme an die Oberfläche kommt. [Gliwicz 1986] Bereits Licht das schwächer als der Halbmond ist (<0,1 lux) reicht aus, um die vertikale Verteilung des Zooplankton zu beeinflussen. Weniger Algen fressendes Zooplankton an der Wasseroberfläche kann zu einer Algenblüte und zum Kippen des Gewässers führen. [Moore et al. 2000]


Schlussfolgerungen

Viele Fragen zu den Auswirkungen von künstlichem Licht auf Pflanzen und Tiere sind noch offen und weitere Untersuchungen natürlicher Populationen erforderlich. Ökologen haben die Lichtverschmutzung als wesentlichen Umweltfaktor erkannt, leider wird die nächtliche Dunkelheit noch selten als Kriterium bei der Ausweisung von Schutzgebieten berücksichtigt.


Danksagung

Der Artikel stützt sich in weiten Bereichen auf die Arbeit von Trevis Longcore und Catherine Rich „Ecological Lightpollution“ publiziert 2004 in Frontiers in Ecology and the Environment Vol. 2, No. 4, pp. 191-198 http://www.urbanwildlands.org/Resources/LongcoreRich2004.pdf


Literatur

Beier P. 1995. Dispersal of juvenile cougars in fragmented habitat. J Wildlife Manage 59: 228–37.

Blake D, Hutson AM, Racey PA, et al. 1994. Use of lamplit roads by foraging bats in southern England. J Zool 234: 453–62.

De Molenaar JG, Jonkers DA, and Sanders ME. 2000. Road illumination and nature. III. Local influence of road lights on a black-tailed godwit (Limosa l. limosa) population. Wageningen, The Netherlands: Alterra.

Eisenbeis G und Hassel F. 2000. Zur Anziehung nachtaktiver Insekten durch Straßenlaternen – eine Studie kommunaler Beleuchtungseinrichtungen in der Agrarlandschaft Rheinhessens Natur und Landschaft 75: 145–56.

Gliwicz ZM. 1986. A lunar cycle in zooplankton. Ecology 67: 883–97.

Gorenzel WP and Salmon TP. 1995. Characteristics of American Crow urban roosts in California. J Wildlife Manage 59: 638–45.

Gotthard K. 2000. Increased risk of predation as a cost of high growth rate: an experimental test in a butterfly. J Anim Ecol 69: 896–902.

Haupt H 2008. „Post Tower“ und Vogelwelt http://www.lichtverschmutzung.de/dokumente/PostTower_und_Vogelwelt.pdf

Haymes GT, Patrick PH, and Onisto LJ. 1984. Attraction of fish to mercury vapor light and its application in a generating station forebay. Int Rev Hydrobiol 69: 867–76.

Longcore T und Rich C 2004. Ecological light pollution. Front Ecol Environ 2(4): 191-198

Longcore T und Rich C 2006. Ecological consequences of artificial night lighting (Island Press)

Moore MV, Pierce SM, Walsh HM, et al. 2000. Urban light pollution alters the diel vertical migration of Daphnia. Verh Internat Verein Limnol 27: 779–82. Ogden LJE. 1996. Collision course: the hazards of lighted structures and windows to migrating birds. Toronto, Canada: World Wildlife Fund Canada and Fatal Light Awareness Program.

Posch Th, Freyhoff A, Uhlmann Th, 2010. Das Ende der Nacht. Die globale Lichtverschmutzung und ihre Folgen.

Salmon M, Tolbert MG, Painter DP, et al. 1995. Behavior of loggerhead sea turtles on an urban beach. II. Hatchling orientation. J Herpetol 29: 568–76.

Energienutzung

Thomas Posch, Juli 2010

Laut Fischer Weltalmanach 2007 wurde für Beleuchtung (sämtliche Arten von Beleuchtung mit eingerechnet) in Deutschland im Jahre 2006 etwa 10% des Energieverbrauchs aufgewendet [1].

In Wien wurden 2005 14 Megawatt für öffentliche Beleuchtung aufgewendet. Dem entsprechen 58 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

Pro Einwohner und pro Jahr entprechen dem folgende Werte für die öffentliche Beleuchtung: Deutschland 1996: rund 42 Kilowattstunden pro Jahr Wien 2005: rund 35 Kilowattstunden pro Jahr

Wichtig ist auch, den Energieanteil zu betrachten, der durch mangelnde Abschirmung der Leuchten nach oben hin ungenutzt in den Weltraum entweicht. Dieser liegt derzeit noch bei mindestens 15%. Für Wien bedeutet das, dass ca. 2 Megawatt für den ins Weltall entweichenden Anteil der öffentlichen Beleuchtung unmittelbar verschwendet werden. Dem entsprechen 8.7 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

[1] Fischer Weltalmanach 2007, S. 684

QUELLEN für die restlichen angeführten Zahlen fehlen Vgl. mit Jahresleistung von Kraftwerk

Klimaschutz

Thomas Posch, November 2009

Lichtverschmutzung entsteht in erster Linie durch jenen Anteil der künstlichen Beleuchtung, der in die obere Hälfte der Umwelt abgestrahlt wird. Zugleich ist dieser Teil der künstlichen Beleuchtung verschwendete Energie, und die dafür vorliegenden Werte von ca. 15% der Gesamtenergie für Außenbeleuchtung (siehe oben) lassen sich in CO2–Emissionen umrechnen.

Für die USA ergeben sich dabei wesentlich höhere Werte als für die EU: In den USA entstehen jährlich 38 Mio. Tonnen CO2–Emissionen durch die unmittelbar verschwendete Beleuchtung [2]. In der EU sind es jährlich derzeit 5 Millionen Tonnen CO2 [3].

Diese CO2–Emissionen ließen sich allein schon durch Einsatz von Full-cutoff-Leuchten einsparen; weitere Einsparungen wären durch Reduktion der Beleuchtungstärke zu verkehrsschwachen Zeiten erzielen.

Man rechnet damit, dass pro Tonne freigesesetzem CO2 etwa 20 € Folgekosten durch negative Auswirkungen auf die Umwelt entstehen [3]. Die Folgekosten für die durch Lichtverschmutzung entstehenden CO2-Emissionen betragen für die EU demnach 100 Millionen Euro.

[2] Vortrag von Bob Gent beim 7. Europäischen Symposium zum Schutz des Nachthimmels, "Light Pollution and Global Warming", 5.-6.10.2007, Bled, Slowenien [3] Vortrag von Matjaz Ravnik beim 7. Europäischen Symposium zum Schutz des Nachthimmels, "Light Pollution and Global Warming", 5.-6.10.2007, Bled, Slowenien

Gesetzliche Regelungen

Einige europäische Staaten und Regionen haben gesetzliche Regelungen zur Lichtverschmutzung erlassen, u.a. Slowenien und die italienische Region Lombardei. Eine der wichtigsten Bestimmungen im slowenischen Gesetz gegen Lichtverschmutzung ist die Vorschrift, bei Neuinstallationen von Außenbeleuchtung nur mehr Fullcutoff-Leuchten einzusetzen, d.h. Leuchten, die kein Licht über der Horizontalen abstrahlen.

Slowenisches Lichtverschmutzungsgesetz

Weitere Quellen dazu

Umfassenden Materialien, siehe auch: Nachthimmelsschutz - LichtVerschmutzung

Positionspapier der OÖ Umweltanwaltschaft

http://www.ooe-umweltanwaltschaft.at/xbcr/SID-D44841A5-8065734D/LV_nur-TEXT.pdf Lokale Kopie

Expertenhearing im Deutschen Bundestag

Am 20. April 2009 gab es eine Expertendiskussion über Lichtverschmutzung im Deutschen Bundestag. Einige der dabei gezeigten Präsentationen finden sich auf der Website des Bundestagsmitglieds Peter Hettlich: http://www.peter-hettlich.de/index.php?id=360#2222

Gesetzesinfo im Kontext Klimaschutzgesetz

Klimaschutzgesetz und Verfassung

Laut Wiener Klimaschutzkoordinatorin wird das Klimaschutzgesetz keine Verfassungbestimmungen enthalten, der vorliegende Entwurf ist damit nicht mehr aktuell.

Natürlich könnte man trotzdem Lichtimmissionen in das BVG zum Umfassenden Umweltschutz urgieren, die Bedeutung dieser Bestimmungen in konkreten Verfahren ist aber marginal. Außerdem ist die Aufzählung exemplarisch ("insbesondere ..."), man könnte sich also bei der Argumentation zur LV auch jetzt schon auf dieses Gesetzt beziehen.

Modifizierter Vorschlag für eine Änderung des BVG:

"Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 27. November 1984 über den umfassenden Umweltschutz geändert wird

Das Bundesverfassungsgesetz vom 27. November 1984 über den umfassenden Umweltschutz, BGBl. Nr. 491/1984, wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 2 lautet:

(2) Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm und Lichtimmissionen."

[GW aus EMail DI Wilfried Doppler]

13:37, 30. Jul. 2013 Gromas

WH --GW (talk) 16:55, 28 April 2016 (CEST)